Erding, 15.10.2015, von O.Kiedaisch

Aufbau von Wartezentren für Flüchtlinge

Das THW baut zwei Wartezentren für Flüchtlinge in Feldkirchen und Erding auf.

Der GKW 1 verlässt Kirchheim unter Teck Richtung Einsatzstelle Erding.

Unter der Leitung des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) baut das THW zusammen mit dem BRK und der Bundeswehr zwei große Wartezentren für Flüchtlinge in Erding und Feldkirchen auf.


In den, auf Liegenschaften der Bundeswehr, gelegenen Wartezentren werden kurzfristig bis zu 5.000 Flüchtlinge  Quartier beziehen. Geplant ist die Flüchtlinge nach einer kurzen Wartezeit bundesweit auf die Erstaufnahmeeinrichtungen zu verteilen. Der langfristige Betrieb der Wartezentren erfolgt durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Die Einsatzkäfte aus dem Landesverband Baden-Württemberg werden zur Unterstützung der Aufbauarbeiten im Wartezentrum Erding eingesetzt. Hierzu erhielt die Geschäftsstelle Göppingen den Auftrag, die Bergungsgruppen B1 aus Kirchheim, Aalen und einer zusätzlichen Bergungsgruppe B2 aus Ellwangen mit insgesamt 35 Einsatzkräften und 6 Fahrzeugen zur Unterstützung der Einsatzkräfte aus dem Landesverband Bayern zu entsenden.

Die Helfer Joachim Späth, Stefan Spielmann, Alexander Fuchs, Tobias Dernek und Saskia Wegendt starteten am Donnerstagmittag 15.10.2015 mit dem GKW 1 nach Erding. Die Helfer Tobias Lorch, Johannes Großer, Oliver Miletic und Jürgen Bogdahn werden am Freitagmorgen mit dem PKW-OV (Mitsubishi Pajero) folgen.

Das Einsatzende war am Sonntag 18.10.2015 um 20:00 Uhr, mit der Rückkehr der Einsatzkräfte nach Kirchheim, gekommen.


Da im gesamten Einsatzraum ein Fotografier- und Filmverbot besteht werden keine Bilder der Einsatzstelle veröffentlicht.


  • Der GKW 1 verlässt Kirchheim unter Teck Richtung Einsatzstelle Erding.

Alle zur Verfügung gestellten Bilder sind honorarfrei und dürfen unter Angabe der Quelle für die Berichterstattung über das THW und das Thema Bevölkerungsschutz verwendet werden. Alle Rechte am Bild liegen beim THW. Anders gekennzeichnete Bilder fallen nicht unter diese Regelung.




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